nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1
Kick-Off Veranstaltung Begehung der Standorte Datenerhebung
Analyse der Energiedaten Verbesserungsmaßnahmen
Meldung der Basisdaten beim BAFA
Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (Energy Efficiency Directive, EED) aus dem Jahr 2012 verpflichtet alle großen Unternehmen in Deutschland mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde diese Forderung in deutsches Recht übernommen. Entsprechend des EDL-G muss das Energieaudit den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und von qualifizierten Auditoren durchgeführt werden.
– Ermittlung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion der Energiekosten
– Möglichkeite zur Beantragung von Strom- und Energiesteueerrücksratattungen.
Offizielle Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA – Energieaudit nach EDL-G
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