Kick-Off Veranstaltung
Begehung der Standorte
Datenerhebung
Energieauditbericht
Analyse der Energiedaten
Verbesserungsmaßnahmen
Online-Energieauditerklärung
Meldung der Basisdaten beim BAFA
Hintergrund & rechtliche Grundlagen
Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (Energy Efficiency Directive, EED) aus dem Jahr 2012 verpflichtet alle großen Unternehmen in Deutschland mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde diese Forderung in deutsches Recht übernommen. Entsprechend des EDL-G muss das Energieaudit den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und von qualifizierten Auditoren durchgeführt werden.
Ablauf eines Energieaudits
1. Überprüfung der Energieauditpflicht (Bagatellschwelle)
2. Kick-Off Veranstaltung
3. Begehung der Standorte und Aufnahme der relevanten Energiedaten
4. Analyse der Energiedaten
5. Erstellung des Energieauditberichts
6. Abschlusspräsentation der Ergebnisse
7. Erstellung der Online-Energieauditerklärung
Vorteile:
– Ermittlung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion der Energiekosten
– Möglichkeite zur Beantragung von Strom- und Energiesteueerrücksratattungen.